Vorsorge
DEN LETZTEN WEG MITGESTALTEN
Bei vielen Menschen besteht heute der Wunsch, den letzten Weg noch zu Lebzeiten mitzugestalten. Sie glauben, dass ein eigenverantwortlich geführtes Leben auch die würdevolle Beschäftigung mit dem eigenen Tod einschließt. Dazu gehört auch die Planung der eigenen Bestattung, bei deren Fixierung wir unsere Hilfe als erfahrene Berater anbieten und deren Ergebnisse in einem Bestattungsvorsorgevertrag schriftlich und damit rechtsverbindlich bestimmt werden. Was Sie in Ihrem Vorsorgevertrag bestimmen, wird nach Ihrem Tode ausgeführt (z.B. die Wahl des Sarges, die Bestattungsart, die Gestaltung der Trauerfeier, Blumenschmuck und Musikwünsche) und lässt Ihre Angehörigen nicht im Unklaren über Ihre Wünsche. Die in einem solchen Vorsorgevertrag festgelegten Leistungen können finanziell abgesichert werden durch die Einrichtung eines Treuhandkontos oder den Abschluss einer Bestattungsversicherung. Ältere oder alleinstehende Menschen entlasten so ihre Familien auch finanziell. Denn die Gesamtkosten für eine würdige Bestattung übersteigen heute bereits oft den Betrag von 5.000 Euro.
ICH WILL ALLES GEREGELT HABEN.
ERST DANN BIN ICH BERUHIGT
Diese Worte hören wir oft. Viele Fragen werden gestellt. Ganz persönliche, die das eigene Sterben und die Menschen betreffen, deren Begleitung man sich erwünscht: Wem möchte ich etwas hinterlassen? Welche Werte sollen mein Leben überdauern? Eine Patienten- und Betreuungsverfügung kann ebenso hilfreich sein wie ein Testament. Aber auch Art und Umfang der Bestattung kann detailliert besprochen und vertraglich festgehalten werden:
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag bei uns.
WARUM BESTATTUNGSVORSORGE?
Wenn sich die Bestattungskosten auch nur annähernd so entwickeln wie die Lebenshaltungskosten, wird es in nur fünf Jahren wesentlich aufwendiger sein, Bestattungsvorsorge zu treffen.
- Der Staat verweigert dem Bürger die bereits erworbenen Ansprüche auf Sterbegeld. (Ansprüche auf Sterbegeld sind mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung bereits mit finanziert.)
- Bundesregierung entzieht sich erneut der sozialen Verantwortung. (Sterbegeld ist seit den bismarckschen Sozialreformen immer fester Bestandteil einer sozialen Absicherung gewesen.)
- Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit dem 01.01.2004 keinen Sterbegeldanspruch mehr. (Der Bürger muss alles aus eigener Tasche bezahlen)
- Bestattungsvorsorgeverträge, die das gesetzliche Sterbegeld als Bestandteil der Finanzierung beinhalten, müssen nachversichert werden. (Andernfalls sind Nachforderungen an die Angehörigen unausweichlich).
MÖGLICHKEITEN DER BESTATTUNGSVORSORGE
Das vorsorgliche Gespräch:
Eine völlig unverbindliche und kostenlose Beratung, in der wir Sie darüber informieren, was im Todesfall auf die Angehörigen zukommt und welche Dinge schon vorab geregelt werden können.
Der Abschied in allen Einzelheiten:
In einem umfassenden Gespräch legen wir mit Ihnen zusammen alle Einzelheiten für eine Bestattung nach Ihren Vorstellungen fest.
Und was ist, wenn. . . ?
Sie haben schon daran gedacht, ihre Angehörigen finanziell für den Fall der Fälle abzusichern? Damit haben Sie große Fürsorge gezeigt.
Doch bedenken Sie:
Nur Geld, das in Verbindung mit einer Bestattungs-Vorsorgevereinbarung festgelegt wurde, darf ausschließlich für die Bestattung verwendet werden. Niemand darf diese festgelegte Summe für andere Zwecke nutzen. Das ist die höchste Sicherheit für Sie, dass Ihre Bestattung auch gemäß Ihren Wünschen durchgeführt und bezahlt wird.
Schlussabrechnung
Nach der Bestattung wird mit der im Vorsorgevertrag benannten Vertrauensperson die Schlussabrechnung vorgenommen. Ein Überschuss wird dann an die vom Erblasser vorgesehene Person ausbezahlt.